Ein Minenwarnschild auf einem nebligen Hügel.

Gelten improvisierte Sprengsätze (IED) als Antipersonenminen und fallen sie damit unter die Regelungen des Ottawa Landminenverbots? Ein Blogbeitrag des ICRC versucht, mehr Klarheit zu schaffen.

Immer häufiger setzen besonders nicht-staatliche Gruppen improvisierte Sprengsätze - IEDs (improvised Explosive Devices) ein. Dies zeigt sich auch in den weltweit vom Landminemonitor erfassten Opferzahlen. Die Folgen für die Zivilbevölkerung sind katastrophal, als Beispiele seien nur die menschenverachtenden Booby Traps der IS genannt. Fallen diese IEDs unter die Definition von Antipersonenminen, so dass sie im Sinne des internationalen Landminenverbots geächtet sind? Gibt es Varianten, die nicht unter das Verbot fallen, etwa weil sie nicht wie herkömmliche Anti-Personen-Minen funktionieren? Das IRCR versucht in einem Beitrag diesen Fragen nachzugehen und Antworten zu finden.

Das ICRC kommt zu dem Schluss, dass IEDs sehr wohl unter die Regeln der Ottawa-Konvention fallen. Nur weil sie nicht industriell hergestellt werden, ist ihr Schaden für die Zivilbevölkerung nicht geringer. Minenopfern ist es egal, welche Art von Mine sie getötet oder verstümmelt hat. Herstellung, Lagerung, Transport etc. sind deshalb auch von IEDs international geächtet. Das ist aber kein Freibrief für improvisierte Sprengsätze, die sich nicht wie Anti-Personen-Minen verhalten. Aller Wahrscheinlichkeit fallen sie dennoch unter internationale Regelungen, etwa der Streuomben-Konvention oder anderen.

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